Schaumburger Verteidigung  

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Sicherung der Landesgrenzen und Städte
Mit der Rückkehr Adolf III. aus Holstein bildet sich im Laufe weniger Jahrzehnte ein fest umrissenes Territorium, das Schaumburger Land, heraus.
Das beanspruchte Gebiet liegt auch im Interesse der großen Nachbarn, dem Bistum Minden, den braunschweigischen Herzögen und nahen Edelherren.
Anfang des 13. Jh. beginnen die großen Rodungen im Dülwald. An dieser umfangreichsten Besiedlung im Mittelalter beteiligen sich auch Herzöge von Sachsen und Grafen von Roden-Wunstorf. Der Bischof von Minden erweist sich lange Zeit als der überlegene „Partner“.

Im Laufe des Jahrhunderts können die Schaumburger zum Teil durch Gewalt, aber auch durch geschickte Verträge die Macht über das gesamte Rodungsgebiet bis zum Steinhuder Meer erlangen. Auf ähnliche Weise beherrschen sie das Tal der Weser. Damit kontrollieren sie die beiden großen Verkehrswege der Zeit, den Helweg und die Weser.
Immer wieder gibt es gegenseitige Ansprüche an den Grenzen, die es abzuwehren gilt. Die Schaumburger errichten ein in der damaligen Zeit wirksames Grenzsicherungs- und Befestigungssystem.
Unter Otto I. erreicht die Grafschaft Schaumburg durch Pfandbesitz und Kauf Ende des 14.Jh. seine größte Ausdehnung.
Bei weiteren Auseinandersetzungen werden die Grenzen erneut festgelegt und Pfandschaften verändert.
Auf dem Reichstag zu Worms im Jahr 1495 verkündete der römisch-deutsche König das Verbot des mittelalterlichen Fehderechts und beansprucht das Gewaltmonopol für das ganze Reichsgebiet.
Dieses Prinzip des inneren Friedens kann zunächst nur zögerlich durchgesetzt werden und findet mit dem Ausbruch des „Dreißigjährigen Krieges“ keine Beachtung mehr.
Als 1640 die Schaumburger Grafen aussterben, sind die Streitigkeiten noch nicht vollständig beigelegt.

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