Grenzstein Nr. 16

Grenzstein Nr. 16Den Verlauf der innerschaumburgischen Grenze legte der Vertrag vom 22. Juni 1648 fest. Seitdem traten immer wieder Grenzstreitigkeiten zwischen der Grafschaft Schaumburg-Lippe und der Landgrafschaft Hessen-Kassel auf. Eine Grenzkommission erhielt 1733 den Auftrag, die Grenzdifferenzen aus dem Weg zu schaffen – mit Erfolg. Nach Anschluss des Rintelner Grenzvertrages vom 17. Oktober 1733 wurde die hessen-schaumburgische Grenze auch im Amt Sachsenhagen festgelegt und die beiden Vertragspartner kennzeichneten noch im gleichen Jahr ihre Territorialgrenze mit ihren Hoheitszeichen. Der Wappenstein trägt die Ordnungszahl 16, es ist also der 16. infolge des Grenzvertrages von 1733 aufgestellte Stein. Durch Zusammenschluss von jeweils zwei Herrschaftsgebieten entstanden zusammengesetzte Wappen, also Wappenschilder mit zwei Wappenbildern. Die zur Grafschaft Schaumburg-Lippe gewandte Seite kennzeichnen das Wappenschild mit Nesselblatt für Schaumburg und die Lippische Rose für Lippe. Die der Grafschaft Schaumburg hessischen Anteils zugewandte Seite zeigt den nach links aufspringenden, gekrönten Löwen der Landgrafschaft Hessen-Kassel und das von der rechten Tatze hochgehaltene Nesselblatt für die seit 1648 hessische Grafschaft Schaumburg.

Grenzstein Nr. 16

Quelle: Ortsspaziergang Auhagen


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