Ländliche Nebengebäude  

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laendliche_nebengebaeude Kennzeichnend für ländliches Bauen im Schaumburger Land ist nicht das einzeln stehende Haus, sondern die Hofanlage, bestehend aus dem Haupthaus (Bauernhaus) und verschiedenen Nebengebäuden, jeweils mit einer besonderen Funktion.
Das Bauernhaus nahm den zentralen Platz ein und war meist umgeben von weiteren Bauten wie einer Scheune, einem Backhaus oder einem Schweinstall. Diese zusammen bildeten erst eine vollständige Hofanlage.
Für die Hofanlage notwendige Einrichtungen für die im Bauernhaus kein Platz war oder die aus ganz anderen Gründen wie Brandschutz, Hygiene u.a. nicht im Hauptgebäude sein sollten, wurden gesonderte Nebengebäude errichtet.
Die älteste Schriftquelle in unserer Region, in der Bauvorschriften erfasst wurden, ist der Sachsenspiegel. Der Sachsenspiegel, ein Rechtsbuch, wurde zwischen 1220 und 1235 von Eike von Repgow in deutscher Sprache verfasst. Bekannt geworden sind vor allem die Bilderhandschriften.
Hierin heißt es im Artikel 51, §§13 zu Nebengebäuden:
1. Backofen, Abort und Schweinestall sollen drei Fuß von dem Zaun entfernt sein.
2. Jeder soll ferner auf seinen Backofen und seine Feuermauer achten, damit ihm nicht Schaden dadurch erwächst, dass die Funken in den Hof eines anderen fliegen.
3. Den Abort, der gegen den Hof eines anderen steht, soll man bis auf die Erde herab einhegen.“
Eine als Handskizze abgebildete Hofanlage aus Altenhagen am Steinhuder Meer zeigt in der Mitte das Bauernhaus (das Haus steht heute an der Langen Straße in Hagenburg), auf dem direkt die Hofzufahrt in Richtung Dielentor führt. Links von dieser Zufahrt ist im Ansatz eine Scheune zu sehen. Vorne rechts sind der Hofbrunnen und dahinter ein zweigeschossiger Kornspeicher angeordnet. Hinter diesem ist in einem größeren Abstand zu den übrigen Gebäuden das Backhaus zu sehen, so wie es der Sachsenspiegel bereits fordert, damit die Funken nicht an die anderen Bauten fliegen.

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