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Buchstaben-Grenzstein Nr. 5 von 1837 Wiedensahl zählte seit 1254 zu den Besitztümern des Klosters Loccum. Seit 1598 besaß Schaumburg die Landeshoheit und das Kloster Loccum die Dorfherrschaft bis zum Hochgericht über den Flecken Wiedensahl. Braunschweig erkannte diese Vereinbarung 1602 an. Nichtsdestotrotz gab Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg seine Recht über Wiedensahl dem Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel zu Eigen und empfing sie als Lehen zurück. Als solches sind sie 1640 von Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg in Besitz genommen worden. Die Rollbeeke trennte einst als Grenzbach das Fürstentum Minden – seit 1759 im Königreich Preußen – vom Fürstentum Calenberg (seit 1692 Kurfürstentum, 1705 mit dem Fürstentum Lüneburg vereint). Seit 1815 gehörte Calenberg zum Königreich Hannover. Das seit 1816 (wieder) preußische Minden war seit 1822 Teil der preußischen Provinz Westfalen und Sitz einer Bezirksregierung. Der Buchstabenstein-Grenzstein ist der 5. Grenzstein, der 1837 zur Markierung der Grenze des Königreichs Preußen (P) zum Königreich Hannover (H) aufgestellt wurde. Er steht heute auf der Grenze der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bzw. der Landkreise Minden-Lübbecke und Schaumburg. Als Besonderheit hat der Stein auf dem Kopf ein eigemeißeltes Loch und eine Rille. Dies bedeutet, das der Stein auch als Vermessungspunkt gedient hat. Die Rille zeigt auf den nächsten Landesgrenzstein P6.

Quelle: Poster Schaumburger Grenzen |